Mitgliedschaft
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Wie kann ich Mitglied werden?
Zur Zeit haben wir einen Aufnahmestopp, daher können Sie nur durch die Übertragung von Anteilen eines ausscheidenden Mitgliedes als Mitglied aufgenommen werden. Vereinzelt nehmen wir auch Mitglieder im Zusammenhang mit einer Wohnungsanmietung auf.

Kann mein Kind Mitglied werden?
Kinder von Mitgliedern bis zum 18. Lebensjahr und von Nicht-Mitgliedern bis zum 14. Lebensjahr können mit einem Anteil beitreten.

Wie viel kostet ein Genossenschaftsanteil?
Ein Anteil beträgt € 150,00.

Kann ich Anteile dazu kaufen?
Mitglieder können jeder Zeit Anteile dazu kaufen. Jedes Mitglied kann maximal 80 Anteile besitzen.

Wie viele Anteile brauche ich für eine Wohnung?
Die Höhe der Anteile berechnet sich wie folgt: Nettokaltmiete x 6 aufgerundet auf volle € 150,00, jedoch maximal € 3.000,00.

Wie hoch ist die Dividende?
Die Höhe der Dividende wird jedes Jahr auf der Vertreterversammlung beschlossen. In den letzten Jahren lag sie bei 4 %.

Wann bekomme ich die Dividende?
Die Dividende wird immer zum 30.06. eines Jahres, berechnet auf das Guthaben per 1.1. des Vorjahres, gezahlt.

Warum bekomme ich die Dividende nicht voll ausgezahlt?
Dies kann mehrere Ursachen haben.
Meist hat der Freistellungsauftrag nicht ausgereicht und es wurden Steuern abgeführt oder Sie haben wegen der Wohnungsbauprämie einen weiteren Anteil gezeichnet, der nun aufgefüllt wird.

Wozu brauche ich einen Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag kann jeder seine Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden) bis maximal € 801,00 von der Steuer freistellen.
Wird keiner bei uns abgegeben, oder reicht dieser nicht aus, müssen wir Kapitalertragsteuer abführen.

Was ist Wohnungsbauprämie?
Eine einmalige Zahlung vom Staat für Geld, das in den Wohnungsbau investiert wird, wie z.B. Genossenschaftsanteile. Den Wohnungsbauprämienantrag sowie eine ausführliche Erläuterung bekommen Sie automatisch von uns zugeschickt.

Was ist ein Schenkungsvertrag?
Ein Schenkungsvertrag ist wie ein Testament für die Anteile zu sehen. Sie können eine Person für Ihren Todesfall begünstigen. Die begünstigte Person kommt nach Ihrem Tod mit dem Schenkungsvertag und der Sterbeurkunde zu uns. Nach Abwicklung einiger Formalitäten bekommt die begünstigte Person das Guthaben der Anteile ausgezahlt.

Wann bekomme ich die Anteile wieder ausgezahlt?
Eine Anteilskündigung greift zum Ende des Folgejahres, die Auszahlung erfolgt dann ein halbes Jahr darauf, d.h. 1,5 bis 2,5 Jahre nach der Kündigung.

Wie kann ich meine Anteile verkaufen?
Sollten Sie einen Erwerber für Ihre Anteile haben, kommen Sie bitte mit diesem zusammen und Ihren Personalausweisen in unsere Sparabteilung.
Falls Sie keinen Erwerber finden sprechen Sie uns an. Manchmal haben wir Interessenten für Sie. Kommen Sie dann bitte einfach mit Ihrem Personalausweis in unsere Sparabteilung.

Kann ich einzelne Anteile kündigen oder verkaufen?
Eine Teilkündigung ist möglich, der Verkauf von einzelnen Anteilen jedoch nur an Mitglieder, die aktuell eine Wohnung von uns bekommen.

Können die Anteile auf eine andere Genossenschaft übertragen werden?
Eine direkte Übertragung ist nicht möglich. Die Anteile können bei uns gekündigt werden und es wird ein Abtretungsvertrag zu Gunsten der anderen Genossenschaft abgeschlossen. Bei Fälligkeit wird das Guthabens dann direkt an diese Genossenschaft überwiesen.

Was muss ich tun, wenn sich mein Name ändert?
Wir benötigen hierüber einen Nachweis z.B. in Form Ihres geänderten Personalausweises oder durch Vorlage der Heiratsurkunde. Darüber hinaus muss ein neuer Freistellungsauftrag gestellt werden.