Neue Bankverbindung/ Anschrift/ Name
Eine neue Bankverbindung müssen Sie uns immer schriftlich und mit Unterschrift einreichen. Alternativ liegen in unserer Zentrale Vordrucke für eine geänderte Bankverbindung und Einzugsermächtigungen vor.
Ihre neue postalische Anschrift, E-Mail Adresse oder Telefon-Nummer können sie uns formlos telefonisch mitteilen.
Bei Namensänderungen durch Heirat o.ä. benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.
Vermieterbescheinigung/ Mietbescheinigung
Eine Mietbescheinigung über die Zusammensetzung der aktuellen Nutzungsgebühr, aufgeschlüsselt nach Netto-Kalt-Miete, Betriebskostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung, stellen wir Ihnen auf Wunsch aus. Auch eine Bescheinigung darüber, dass die monatlich fällige Nutzungsgebühr stets pünktlich bei uns eingezahlt wurde und Verstöße gegen die Hausordnung nicht vorliegen, kann ausgestellt werden.
Warum wurde eine veränderte Miete abgebucht ?
Wenn Sie eine Betriebs- oder Heizkostenabrechnung erhalten haben überprüfen sie bitte das Abrechnungsergebnis; dieses wird mit der Miete verrechnet.
Sollten Sie außerdem einen Stellplatz von uns gemietet haben, bedenken Sie bitte, dass diese Miete jeweils zuzüglich zu der Miete für die Wohnung zu zahlen ist.
Thema: Heizkostenabrechnung
Warum wird meine Vorauszahlung erhöht, obwohl meine Abrechnung ein Guthaben ausweist ?
Entgegen unserer damaligen Kalkulation der Vorauszahlungen sind für uns in 2010 die Energiepreise erfreulicherweise gesunken und nicht weiter gestiegen. Langfristig werden sie jedoch weiter steigen Um im nächsten Jahr dadurch drohenden Nachforderungen vorzubeugen, haben wir Ihre Vorauszahlung i.d.R. folgendermaßen berechnet.
Tatsächl. Kosten 2010 x 1,25 ÷ 12 Monate = neue monatliche Vorauszahlung
Sollten Sie eine andere Vorauszahlung wünschen, senden Sie uns bitte Ihren Vorschlag zu. Wir prüfen das dann zügig.
Thema: Heizkostenabrechnung
Wie setzt sich der kommende Abbuchungs-/ Überweisungsbetrag zusammen?
- Abrechnungssaldo
- Grundmiete
- neue Nebenkostenvorauszahlung
- ggf. Miete für Stellplatz
Sollten Sie kürzlich einer Grundmietenerhöhung zugestimmt haben, ist
es u.U. möglich, dass der neue Mietbetrag noch keine Berücksichtigung findet.
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte an
unsere Hausbewirtschaftung, Herrn Kienbaum (Tel. 040 / 725600 – 66) mark.kienbaum(at)bergedorf-bille.de oder Herrn Tilsner (Tel. 040 / 725600 – 60) andreas.tilsner(at)bergedorf-bille.de.
Thema: Heizkostenabrechnung
Was passiert mit dem Guthaben- / Nachforderungsbetrag ?
Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Nutzungsgebühr erteilt haben, erfolgt die Verrechnung automatisch mit der nächsten Abbuchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie innerhalb der Genossenschaft umgezogen sind.
Wenn Sie in eine andere Wohnung umgezogen sind, die nicht zum Bestand unserer Genossenschaft gehört, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das uns zuletzt bekannte Bankkonto zu Beginn des Monats, der auf die Abrechnung folgt. Etwaige Änderungen Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte mit. Unser Ansprechpartner hierfür ist Frau Golinske ( Tel. 040 / 725600 – 61 oder nadine.golinske(at)bergedorf-bille.de). Einen Nachforderungsbetrag zahlen Sie in diesem Fall bitte per Überweisung unter Angabe der Objektnummer zum nächsten Monatsanfang an folgende Bankverbindung: Kto. 10 34 240 299 BLZ 200 505 50 HASPA.
Wenn Sie die Nutzungsgebühr selbst, beispielsweise per Dauerauftrag an uns überweisen, dann berücksichtigen Sie bitte Ihr Guthaben oder Ihre Nachzahlung bei der nächsten monatlichen Zahlung.
Für eine Umbuchung des Guthabens auf ein bei der Genossenschaft geführtes Sparkonto sprechen Sie bitte unsere Kollegen in der Sparabteilung persönlich an, falls uns bis jetzt noch kein Umbuchungsauftrag von Ihnen vorliegt.
Für eine eventuelle Ratenvereinbarung bei hohen Nachforderungsbeträgen sprechen Sie bitte unseren Ansprechpartner Frau Greve an (Tel. 040 / 725 600 – 64 oder annette.greve(at)bergedorf-bille.de).
Thema: Heizkostenabrechnung
Warum ist meine Nachforderung so hoch - ich habe die Wohnung nur wenige Monate bewohnt?
Die Vorauszahlungen sind stets auf ein volles Kalenderjahr kalkuliert. Wenn eine Wohnung nun lediglich in den ersten Monaten eines Jahres (bspw. bei Kündigung zum 31.03.) oder in den letzten Monaten eines Jahres (bspw. bei Einzug zum 01.10.) bewohnt und abgerechnet wird, reichen die Vorauszahlungen in den allermeisten Fällen leider nicht aus. Das folgende Diagramm veranschaulicht, dass die Kosten im Winter durch den allgemein höheren Verbrauch über den geleisteten Vorauszahlungen liegen. Im Sommer ist es umgekehrt.
Thema: Heizkostenabrechnung
Wie werden bei einem Mieterwechsel die Heizkosten aufgeteilt ?
Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird in der Regel die sogenannte Gradtagszahlentabelle angewandt, um zu ermitteln, welchen Anteil der ausziehende und welchen der einziehende Nutzer an den Gesamtkosten der Wohnung zu tragen hat. Dieses Vorgehen wird der Problematik gerecht, dass in den kalten Monaten mehr Heizkosten anfallen als in den warmen Monaten. Es entspricht auch der Heizkostenverordnung. Dieses Verfahren findet sowohl bei den Verbrauchskosten, als auch bei den Grundkosten statt und ist in unseren Nutzungsverträgen mit Ihnen so vereinbart.

